Änderungen von V1 zu V1
Ursprüngliche Version: | V1 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 16.11.2024, 00:14 |
Neue Version: | V1 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 13.12.2024, 10:43 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 12 bis 15:
Schuldzuweisungen an ohnehin benachteiligte Gruppen
fördern Diskriminierung und verstellen den Blick auf strukturelle Lösungen
Schuldzuweisungen an ohnehin benachteiligte Gruppen sind irreführend und oft genug Ausdruck eines strukturellen Rassismus.. Unser Ziel ist eine umfassende, diskriminierungsfreie Reform des Bildungssystems, die auf gemeinsame und
Von Zeile 70 bis 76:
Um dies zu gewährleisten, sollen bestehende Schutzkonzepte an Schulen um verbindliche Maßnahmen zum Diskriminierungs-
Zugleich soll im Sächsischenund Rassismusschutz erweitert werden. Diese Konzepte müssen alle Formen von Gewalt adressieren, einschließlich rassistischer Diskriminierung, die sich psychisch, physisch oder auf andere Weise äußern kann.
Das Sächsische Schulgesetz soll um ein
effektiver Diskriminierungsschutz verankertexplizites Diskriminierungsverbot ergänzt und durch einverpflichtendes und beteiligungsorientiertes Konzept fürlandesweites Antidiskriminierungskonzept flankiert werden. Ergänzend dazu sind niedrigschwellige Beschwerdestrukturen und Anlaufstellenbei Diskriminierungfür Diskriminierungsfälle an Schulenentwickelt werdeneinzurichten.[Leerzeichen]
Das Ziel ist es, ein Schulumfeld zu schaffen, in dem alle
Schüler*innenKinder und Jugendlichen unabhängig von Herkunftund, sozialem Hintergrundrespektvoll undoder anderen diskriminierungsrelevanten Merkmalen gleichberechtigt und respektvoll lernen können. Nur so können Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle verwirklicht werden.