Die LAG Bildung unterstützt den Antrag der LAG Migration mit dem Änderungsantrag, aufgrund folgender Punkte.
Das Schutzkonzept betrifft tatsächlich den Kinderschutz. Es richtet sich aber gegen alle Formen von Gewalt. Das ist die Haltung, die der Kinderschutzbund und die LAG Bildung vertreten und nach außen tragen. Rassistische Diskriminierung ist eine Form von Gewalt, die sich psychisch, physisch und sexualisiert u.a. (!) äußern kann.
Pragmatisch argumentiert: Viele Schulen etablieren bereits ein Schutzkonzept. In der Praxis wird der Rassismusschutz AN Schulen durch eben jene Schutzkonzepte umgesetzt werden.
Aber dazu müssen die Kinder erst einmal ins Schulsystem kommen.
Der Diskriminierungs- und Rassismusschutz kann mit den Zahlen der Staatsregierung begründet werden:
Diskriminierungserfahrungen in Sachsen, Zusammenfassung (S.5)
Hieraus leitet sich auch auf S. 14 die Empfehlung ab: „Erweiterung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes, um sich dem breiten Verständnis von Diskriminierung von Befragten rechtlich und bildungspolitisch anzunähern. Dazu kann auf Landesebene
• ein Antidiskriminierungsgesetz (LADG) für den Freistaat Sachsen eingeführt sowie • ein explizites Diskriminierungsverbot im Schulgesetz ergänzt werden.“
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