Veranstaltung: | 60. Landesversammlung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen am 7.12.2024 in Chemnitz |
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Tagesordnungspunkt: | 14. Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesversammlung |
Beschlossen am: | 07.12.2024 |
Antragshistorie: | Version 3 |
Barrierefreiheit im Landesverband
Beschlusstext
Um die Barrierefreiheit im Landesverband, bei Veranstaltungen zu stärken,
Teilhabe zu ermöglichen und unsere Arbeit inklusiver zu gestalten, beschließt
die Landesversammlung folgende Maßnahmen, mit Auftrag zur Umsetzung und
Delegierung an den
Landesvorstand in Zusammenarbeit mit den zuständigen
Landesarbeitsgemeinschaften:
1. Alle Beschlüsse des Landesparteirates, des Landesvorstandes und der
Parteitage werden vor der Beschlussfassung daraufhin geprüft, ob sie Belange von
Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
2. Bei der Planung von Veranstaltungen aller Art wird die Barrierefreiheit in
ihrer Vielfalt beachtet.
a. Es wird dafür gesorgt,
- dass je nach Größe der Veranstaltung mindestens eine Person als Assistenz
bereitgestellt wird
- dass auf entsprechende Infektionschutz-, und Lufthygienemaßnahmen geachtet
wird
- dass die Präsentationen und Redebeiträge im gesamten Raum sicht-, hör- und
lesbar sind
- dass Redner*innen möglichst immer ein Mikrofon benutzen
- dass alle Veranstaltungen hybrid angeboten werden
b. Bei Landesdelegiertenkonferenzen muss Gebärdendolmetschung angeboten werden
und kann auch KI-gestützt erfolgen. Diese sind ebenfalls zu streamen. Alle
zukünftigen Präsentationen und Redebeiträge werden grundsätzlich mit Untertiteln
versehen.
c. In Einladungen zu Landesdelegiertenkonferenzen oder Veranstaltungen des
Landesverbandes werden die Ergebnisse der Prüfung auf Barrierefreiheit
mitgeteilt (z.B. Stufen im Eingangsbereich, eingeschränkte Beleuchtung, Vortrag
in leichter Sprache und vieles mehr). Diese Mitteilung wird inklusive
Anmeldefristen und Bearbeitungszeiten in den Einladungen so gestaltet, dass
Menschen mit Behinderungen genügend Zeit haben, notwendige
Unterstützungsleistungen (wie z. B. Assistenz oder barrierefreien Transport) mit
dem Landesverband zu organisieren.
d. Alle Wahlprogramme werden ebenfalls durch zertifizierte Personen in Einfacher
Sprache verfasst.
3. Alle Veranstaltungen des Landesverbandes finden möglichst in barrierefreien
oder wenigstens barrierearmen Räumen statt. Veranstaltungen in diesem Sinne sind
insbesondere die Parteitage, die Grünen Tage, Treffen des Parteirates sowie der
Landesarbeitsgemeinschaften und Fachveranstaltungen. Bei der Auswahl der
Veranstaltungsorte wird auf Lufthygienekonzepte und barrierefreie Details, wie
z. B. Breite der Türen, stufenfreiheit, rollstuhlgerechte Toiletten und
Behindertenparkplätze geachtet.
4. Die Landesgeschäftsstelle erstellt eine Checkliste für Veranstaltungen des
Landesverbandes und der Kreisverbände, um die Barrierefreiheit im Vorfeld,
während dieser Veranstaltungen und danach abzusichern. Vorbild dafür können
bereits öffentlich zugängliche Listen sein (Bsp. Barrierechecker des
Bundesverbandes).
5. Eine Umfrage zu Barrieren, die eine Teilhabe im Landesverband behindern, ist
regelmäßig von der Landesgeschäftsstelle durchzuführen. Die Ergebnisse daraus
werden bei der weiteren Planung von Veranstaltugen berücksichtigt. Der Bericht
an die Mitglieder erfolgt im Jahresturnus durch die Landesgeschäftsstelle.
6. Die Kommunikation über Social-Media-Beiträge wird barrierefrei gestaltet (vor
allem mit Bildbeschreibung, kontrastreicher Farbe/ Farbkombinationen, Verwendung
von Textrahmen, screenreader-kompatibel und vielem mehr). Auf gewaltfreie
Kommunikation wird geachtet.
7. Allen Mitgliedern der Gremien und Organe des Landesverbandes sowie der
Kreisverbände ist ein Leitfaden für die Erstellung barrierefreier Dokumente
bereitzustellen. Außerdem sollen barrierefreie Vorlagen für MSWord und
MSPowerpoint oder OpenSource-Dokumente vorbereitet und in der Wolke zugänglich
sein.
8. Alle Landesarbeitsgemeinschaften des Landesverbandes sind aufgefordert zu
prüfen, welche Maßnahmen zur Umsetzung von Inklusion, Teilhabe und
Barrierefreiheit durch sie gefördert werden können. Dies setzt eine umfassende
Bildung und Beratung durch den Landesverband voraus.
9. Dafür sind Workshops in den Landesarbeitsgemeinschaften und im Landesverband
anzubieten, die über Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit informieren. Diese
sollen bei der Entwicklung von notwendigen Maßnahmen unterstützen.
10. Stellenausschreibungen sollten so gestaltet sein, dass Menschen mit einem
Grad der Behinderung sich ebenfalls angesprochen und eingeladen fühlen, sich zu
bewerben.
11. Bei der Anmietung von Geschäftsstellen und Büros wird auf umfangreiche
Barrierefreiheit geachtet.
Forderungen für unsere kommenden Wahlkämpfe:
1. entsprechend den oben genannten Forderungen vorzugehen
2. das Wahlprogramm barrierefrei zu gestalten (Leichte Sprache, Bildgestaltung,
QR-Code zu Links, die Texte vorlesen und vieles mehr)
3. Bei der Planung und Gestaltung von Videobeiträgen werden Untertitel und
Gebärdensprache berücksichtigt. Gebärdendolmetscher*innen sind immer
einzubinden. Spontan aufgenommene Videos, die den Wahlkampf unterstützen, sind
von dieser Regelung ausgenommen.
4. Werbemittel wie zum Beispiel Plakate sind barrierearm zu gestalten
(kontrastreiche Farben/Farbkombinationen, Schriftgröße, Verwendung von
Textrahmen, auf einfache, klare Sprache ist zu achten und vieles mehr).
5. Die Auswahl der Orte für unsere Wahlkampfveranstaltungen sind ebenfalls einer
Prüfung der Barrierearmut zu unterziehen und mehrheitlich nach festzulegenden
Kriterien der Barrierefreiheit auszuwählen. Als Zielwert wird mindestens 90
Prozent angestrebt. Alle Wahlkampfveranstaltungen sollten bei deren Umsetzung
bewertet werden, um langfristige Erkenntnisse zu erlangen,die Teilhabe aller
Menschen an unseren Wahlkämpfen zu ermöglichen.
6. Die Übersetzung von Texten in leichter Sprache ist so zu beauftragen, dass
Menschen, die die Prüfung übernehmen, eine angemessene Vergütung direkt
erhalten. Das bedeutet, dass eine entsprechende Dienstleister*in mit der
erforderlichen Prüfung der Texte keine Werkstatt für Menschen mit Behinderung
beauftragt werden darf.
Gleichzeitig wollen wir Diskriminierung von persönlichen finanziellen
Möglichkeiten sowie persönliche zeitliche Ressourcen abbauen.
1. Anfahrts- und Reisekosten sowie -zeiten werden durch wechselnde Tagungsorte
verringert.
2. Abschläge bzw. Vorauszahlungen sollen in der Erstattungsordnung eingepflegt
werden. Auf eilige Bearbeitungen ist ebenfalls zu achten. Dazu wird der
Landesvorstand bis zur nächsten Landesversammlung ein zu Konzept vorlegen. Dabei
ist insbesondere die finanzielle Selbstbestimmung zu beachten.
3. Digitalisierung für Erstattungen soll ermöglicht werden. Insofern wird
die Erstattungsordnung geändert. Hierfür setzt sich der Landesvorstand für eine
schnelle Umsetzung des Digitalisierungsprozesses auf Bundesebene ein.
4. Verpflegung auf Veranstaltungen des Landesverbandes muss bezahlbar sein. Bei
teuren Verpflegungen soll eine Soli-Kasse zur Verfügung gestellt werden. Neuer
Absatz: Für Maßnahmen, die finanzielle Auswirkungen haben, wird ein Budget im
kommenden Haushalt 2026 zur Verfügung gestellt, welches sich im Rahmen der
finanziellen Möglichkeiten des Landesverbandes bewegt.